Hier finden Sie Informationen zu kommentierungswerten oder interessanten Sachverhalten, zu CORONA, zu Urteilen und sonstigen Gerichtsentscheidungen aus den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht.
Und, was macht unsere Regierung? Immer das gleiche. Lockdown über Lockdown . Ein Lockdown ist nicht alternativlos und sicher im Sinne unseres Grundgesetzes nie das mildeste Mittel. Bei Beachtung des rechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist diese jedoch zu suchen. Vor allem, wenn es um "Maßnahmen" geht, die unsere Grundrechte komlex einschränken sollen.
Seit 01. November 2020 haben wir "Lockdown! Seit 16.12.2020 sogar den "harten Lockdown". Alles ist geschlossen; bis auf die Apotheken, und Lebensmittler, Drogorien. Wenn Havarien passieren, muss man anfangen zu organisieren. So ähnlich muss es in der ehemaligen DDR gewesen sein... Ganz harmlos geht das ein oder andere Leuchtmittel der Lampen im Haushalt oder Büro kaputt; die Waschmaschine streikt, der Geschirrspüler will auch nicht mehr, um nur ein paar Alltäglichkeiten aufzuzählen. Die Behebung der Havarien kosten erhebliche Zeit, die dann an anderer Stelle fehlt.
Was hat Albert EINSTEIN damit zu tun? Ja, bezogen auf die diversen "verordneten" Lockdowns der Bundesregierung als federführender Treiber, und der diversen Bundes-Länderregierungen heißt das kurz gesagt folgendes:
Die sog. "Lockdowns" haben nichts gebracht. Weder haben sich die Infektionszahlen nennenswert nach unten bewegt, noch sind effektive Schutzmaßnahmen für die vulnerablen Gruppen, Alten-und Pflegeheime, Seniorenstifte, Krankenhäuser effizient angegangen worden.
Die Evidenz weiter so mit Lockdowns, ist nicht gegeben. Die Exekutiven (Bund-und Länderregierungen) wollen die Bürger jetzt aktuell noch weiter "Beschränken"; bzw. eigentlich wirtschaftlich und sozial kasernieren, sprich : einsperren. Ausgangssperren, Bewegungsradius definieren und so weiter... Nur weil einige Nachbarländer so handeln, muss es noch lange nicht richtig sein!
Eine wichtige Abwägung und Folgenabwägung der Rechtsgüter findet nicht statt. Noch nicht einmal eine Betrachtung der Rechtsgüter unter jeweiliger Subsumtion unter die grundgesetzlich betroffenen Grundgesetz-Artikel: Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 5, Art. 6, Art. 8, Art. 11 , Art. 12, Art. 14;
Was sind hier die Rechtsgüter, die ebenfalls beachtet werden müssen?
-Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen,
- die Bildungsgerechtigkeit und Chancen,
-die Eigenverantwortung und Selbsbestimmtheit der Menschen; Stichwort: Bundesverfassungsgericht zu Selbstbestimmtheit im Rahmen des sog. „Suizid-Hilfe-Urteils“.
- die Berufswahl, Berufsausübung und die
- Kunstfreiheit und Ausübung,
- die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung durch abgemessene Sport-und Freizeit-Urlaubsmöglichkeiten der Jahreszeit entsprechend ermöglichen,
ALSO: Immer das Gleiche tun und ein anderes Ergebnis erwarten ist Wahnsinn (A. Einstein). Das Gleiche tun ist hier : Lockdown und Kontaktbeschränkungen auf die Spitze treiben und erwarten, dass die sog. Infektionszahlen fallen.
Man muss fragen:
1. Warum erhalten nicht alle zertifizierte Stoffmasken in den Schulen?
- Stoffmasken, die effizient schützen, weil diese besonders antiviral wirken.
2. Wieso werden keine Konzepte entwickelt, wie Schule für die Kinder oder in Abschlussklassen befindliche Schüler stattfinden können?
3. Warum nimmt die Bundes-und die Landesregierungen nicht Geld in die Hand, um FFP 2 Masken flächendeckend zur Verfügung zu stellen?
4. Warum werden unzureichende Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von sog. „Alltagsmasken“ gefordert, obwohl man weiß, dass diese nicht effektiv schützen können?
5. Warum aktiviert man nicht die zahlreichen Hilfsorganisationen, wie dt. rotes Kreuz, Cariatas u.a., um die Gesundheitsämter zu entlasten, FFP2-Masken in jeden Haushalt (mindesten jeden Haushalt ab 70) zu verteilen?
6. Warum werden Gesundheitsämter nicht so unterstützt, dass eine „Nachverfolgung“ Infizierter zeitnah erfolgen kann?
7. Wieso setzt man die Digitalen Möglichkeiten der Nachverfolgung, Meldung, Information nicht ein?
Effizient wäre zum Bespiel:
1. Ausstattung aller vulnerablen Gruppen mit ausreichender Anzahl an FFP2 Masken,
2. Ausstattung der Alten-Pflegeheime, Krankenhäuser mit ausreichend FFP2 Masken für den täglichen Gebrauch,
3. Schutzkleidung, FFP 2- Masken für alle Beschäftigten und Besucher ;
4. FFP2-Masken oder Antiviral-Masken für alle Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigten an Schulen und Kitas;
5. Notfall-Ertüchtigung des Gesundheitswesens: heißt : Sanitäter der Bundeswehr, (u.a. auch) Reserve-Sanitäter der Bundeswehr, bei Lazaretaufbau für CoVid19-Patienten einsetzen, Medizinstudenten im höheren Semester für medizinische Einsätze schulen und einsetzten;
6. Gesundheitsämter mit externem Personal aufrüsten für Nachverfolgung und Testung von möglichen Infizierten; Einsatz von digitaler Technik;
7. Impf-und Testzentren 7 Tage die Woche einrichten.
Fortsetzung folgt.....................
Montag bis Donnerstag 9 - 17 Uhr
Freitag 9 - 13 Uhr
Sprechzeiten sind von den Bürozeiten unabhängig und individuell vereinbar.
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