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31.08.2020

Engergie- und sonstige Infrastrukturvorhaben in Wald, Forst, Immobilien- Sued-Link Bundesfachplanung abgeschlossen- Festlegung der verbindlichen Korridore für die Verlegung-

Nach einer Phase der intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung startete im Frühjahr 2017 der erste Teil des zweistufigen formellen Planungs- und Genehmigungsverfahrens – die Bundesfachplanung. Ziel der Bundesfachplanung war es, einen 1.000 Meter breiten Korridor zu finden, der sich unter Berücksichtigung der Belange von Mensch und Natur am besten für die Verlegung der SuedLink-Erdkabel eignet. Anfang 2020 hat die Bundesnetzagentur damit begonnen, den verbindlichen Korridor für jeden der fünf Abschnitte von SuedLink festzulegen. Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur nach § 12 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) endet die Bundesfachplanung.

Mit der Festlegung der verbindlichen Korridore können jetzt Eigentümer, Waldbesitzer, Forstbetriebe und Landwirte feststellen, ob sie betroffen sind.

Zuvor hatten die Fachplaner der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) SuedLink mögliche Erdkabel-Korridorsegmente ergebnisoffen bewertet und miteinander verglichen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen und eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung bildeten die Grundlage für die Entscheidung der Bundesnetzagentur. Innerhalb dieses festgelegten Korridors wird im Rahmen des nächsten Verfahrensschrittes, dem Planfeststellungsverfahren, der grundstücksgenaue Verlauf für SuedLink gesucht. Die Entscheidung der Behörde basiert auf Untersuchungsergebnissen von TenneT und TransnetBW zur Raum- und Umweltverträglichkeit für eine Erdkabelverlegung sowie einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2019.

WICHTIG: Betroffene sollten möglichst die Planunterlagen einsehen und zur Wahrung Ihrer Interessen Einwendungen erheben. Im Anhörungsverfahren kann dann darauf eingegangen werden.



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