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ERNEUERERBARE Energien, Verträge und mehr
 

Entschädigungsrecht im Energieleitungsbau. Flächeninanspruchnahme von Privaten, Eigentümern für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen. Inanspruchnahme von Wald-und Grundeigentum bei Realisation von Infrastrukturprojekten

Die oben genannten Rechtsthemen gehören weitestgehend in das umfangreiche Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern, Firmen auf der einen Seite und staatlichen Institutionen (z. Bsp. Bund, Länder, Kommunen sonstige Behörden und staatliche Verwaltungen, Anstalten des öffentlichen Rechts),  auf der anderen Seite. Das Verwaltungsrecht „schafft Baurecht“ für die sog. Vorhabenträger (auch, oder insbesondere auch! für Private Vorhabenträger)  der verschiedenen Infrastrukturprojekte für den Leitungsbau durch das Recht der Planfeststellung mit seinem Planfeststellungsverfahren und dem, diese Verfahren abschließenden Planfeststellungsbeschlüsse. Diese "Baurecht" ist dann die Grundlage für Enteignungen. Enteignungen, auch zugunsten Privater finden grds. dann statt, wenn entweder der Eigentümer in Bezug auf seine "Immobilien" untätig bleibt oder keine Einigung zwischen dem Vorhabenträger und dem Eigentümer zu erzielen ist. Beim Bau neuer Infrastruktur, wie neue Straßen, Ausbau von Autobahnen, Gasleitungen, Stromleitungen (Sued-Link); Sued Ost Link) sind Fragen der Entschädigung wichtig.


Das Verwaltungsrecht ist ein spannendes Rechtsgebiet und immer dann gefragt, wenn es um hoheitliches und damit staatliches Handeln oder Unterlassen gegenüber dem Bürger oder den Unternehmen geht. Es regelt auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Wichtig:  die Enteignung Privater zugunsten von privaten Infrastrukturvorhaben gehören zum Verwaltungsrecht.  Private Infrastrukturprojekte sind beispielhaft der Bau der Leitungsstränge der sog. Nord Stream 1 und aktuell der Nord Stream 2.  Private Infrastrukturprojekte sind auch der Netzausbau für die "ERNEUERBAREN". Erneuerbare Energie, Wind und Photovoltaik brauchen Übertragungsnetze für das Einspeisen der Energie, die nicht vor Ort (Solarpanels auf dem Dach oder auf Gewerbebauten) erzeugt wird.

Für die Flächeninanspruchnahme müssen als Kompensation naturschutzfachliche Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden. Auch hierfür kann ein Eigentümer enteignet werden. Denn die Flächen für die A&E-Maßnahmen werden in den Planfeststellungen beschlossen. Frühzeitiges Engagement der Eigentümer, oder durch beauftragte Rechtsanwält*innen kann Änderungen zugunsten der Eigentümer bewirken.

Was gibt es noch für Infrastrukturvorhaben bei denen Enteignungen und/oder Flächeninanspruchnahme droht? Auch die Verlegung der Stromleitungen, teilweise als Erdkabel von den Vorhabenträgern des SuedLink zum Bsp. Amprion, Tennet, 50 Hertz u.a. gehört zu den von Privaten umgesetzten Infrastrukturprojekten. Sofern keine Einigung zwischen Privaten Vorhabenträger und betroffenen Grundeigentümern erfolgt, würde eine Enteignung zugunsten Privater erfolgen. Wir arbeiten mit Ihnen daran,  eine Flächen-Enteignung zu verhindern; ggf. auf den Leitungsverlauf Einfluss zu nehmen oder angemessene, umfassende Entschädigungen zu erhalten. Es geht um Ihre Werte. Häufig sind Ihre Werte seit Generationen im Familienbesitz. Es geht um die Sicherung Ihrer Werte, den Erhalt oder die Kompensation. Die besondere Verantwortung, die damit verbunden ist gilt es wahren. Entschädigen für den wahren Verlust.


Man muss wissen was etwas wert ist. 



Wenn es um Ihr Eigentum geht ist eine besondere Verantwortung gefragt. Wir verstehen Sie. Verantwortung für Werte. Bewahren. Identität stiften. Wir unterstützen Sie.


Rechtsanwältin Fügert verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der komplexen Problematik im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von privatem Eigentum. Eine Expertise ist auch im Bereich des  Leitungsbaus und der Entschädigungen vorhanden. Bei jeglichen Infrastrukturprojekten wird in die Landschaft, die Natur eingegriffen. Flächen werden teilweise versiegelt (Straßenbau). Dafür haben die Vorhabenträger, staatliche wie private, Ausgleich zu leisten. Der Ausgleich (A & E-Maßnahmen ) für Eingriffe in Feld, Wald und Flur kann dabei ganz unterschiedliche erfolgen. Dazu beraten wir und finden die jeweils beste oder dafür spezifisch geeignete Lösung mit Ihnen.


Wußten Sie, dass für das Recht der Planfeststellung Bestrebungen der Bundesregierung laufen, die Bürger- und auch Eigentumsrechte immer mehr einzuschränken? Daher ist bei jedem Verfahren die Beteiligung sämtlicher Betroffener wichtig, um Infrastrukturprojekte, wie Neubau von Straßen, Autobahnen, Strom-,Gas-, oder Ölleitungen geht, im Einklang mit den Rechten der Betroffenen erfolgt. Zu nennen sind da der Bau der Gasleitungen der Nordstream 2 (und der EUGAL, der spezifische Leitungsname)  oder der Bau der Stromleitungen – Hochspannungs- Gleichstrom- Übertragungsleitungen. Aktuell zu nennen sind die Vorhaben des sog. SuedLink und des SüdOststLink. Fragen von Entschädigung, Ausgleich und Kompensation sind für Eigentümer wichtig. 

Diese neuen Leitungen werden  im Rahmen des Netzentwicklungsplans der Bundesrepublik Deutschland geplant und gebaut werden. Vorrangig im Norden unserer Republik gewonnene elektrische Energie aus Windenergie soll in die südlichen Regionen des Landes bringen. Anfang 2020 hat die Bundesnetzagentur damit begonnen, den verbindlichen Korridor, insbesondere für die Erdkabel  für jeden der fünf Abschnitte von SuedLink festzulegen. Eigentümer, Waldbesitzer, Betroffene sollten spätestens jetzt tätig werden. Auch der Straßenbau, wie der Ausbau der BAB 49 in Hessen oder der Ausbau der BAB 4 in Sachsen und Thüringen und anderes mehr gehört zu dem zu beachtenden Bereich der Infrastrukturvorhaben. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH gehört zu den aktiven Unternehmen, insbesondere in der Realisation von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Trotz der Organisationsform der GmbH (Kapitalgesellschaft) ist die Gesellschaft  in "öffentlicher Hand". Der Bund ist zur Zeit  Mehrheitseignerin und 12 der 16 Bundesländer sind mit je einem  Minderheitsanteil von ca. 5,91 % an der Gesellschaft beteiligt. Öffentliche Hand und Private Vorhabenträger sind damit Nutznießer von Enteignungen, sofern diese stattfinden und keine einvernehmliche Regelung zwischen den Betroffenen und dem sog. Vorhabenträgern erfolgt. Die Entschädigungen bei einer Enteignung müssen meist auf dem sog. Zivilrechtsweg erstritten werden. Diese Entschädigungen sind meist wesentlich geringer als die auf dem privatrechtlichen Weg mit Verhandlungen, Vertragsgestaltungen und gutachterlichen Bewertungen erreichten Einigungs-Lösungen.


Wir beraten Sie in diesen Bereichen, damit Sie Klarheit für Ihr Vorgehen haben. Unsere Kompetenz schafft Lösungen für Sie


Rechtsanwältin Fügert steht damit für praktische Erfahrung bei besonderen Rechtsproblemen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Einwendungen, Anhörungen, der Vertragsgestaltung der sog. Gestattungsverträge, Bewertung von Flächen, Art und Umfang des Ausgleichs, der Entschädigung oder der Kompensation und das Einschalten von geeigneten Gutachtern mit dem Ziel  vernünftige, angemessene Entschädigungen zu erhalten; Sie unterstützt bei der Problematik um die sog. beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, die auch bei den Engerie-Infrastrukturprokten dem SuedLink und  dem  SuedOstLink vom jeweiligen Vorhabenträger  auf Grundstücken der Betroffenen verlangt werden. Je nach Wunsch  verhandeln wir die Entschädigungen dafür. Auch die Besonderheiten Ihrer Flächen werden für die Entschädigung für die Nutzungs-Inanspruchnahme durch die Vorhabenträger von uns berücksichtigt.



 
 
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